Psychotherapie -Ablauf und Umfang
Je nach Anliegen und Schwere der Symptome können im Rahmen einer tiefenpsychologisch fundierten Therapie folgende Kontingente bei den Krankenkassen beantragt werden:
- Akutbehandlung: bis zu 12 Sitzungen, um in einer akuten Krise rasch Entlastung zu erhalten.
- Kurzzeittherapie: 12 bis 24 Sitzungen zur gezielten Bearbeitung klar umgrenzter Probleme.
- Langzeittherapie: 60 bis maximal 100 Sitzungen, wenn eine umfassendere Begleitung notwendig ist.
Erstgespräch
Wir besprechen Ihr Anliegen und klären gemeinsam, ob Psychotherapie für Sie sinnvoll ist und ich eine passende Unterstützung anbieten kann.
Probatorische Sitzungen
Die Probesitzungen dienen dazu, dass Sie mich und meine Arbeitsweise kennenlernen - und ich einschätzen kann, ob eine Therapie in diesem Rahmen für Sie sinnvoll ist.
Antrag
Wenn wir uns beide für eine Zusammenarbeit entscheiden, stellen wir gemeinsam den Antrag bei Ihrer Krankenkasse.
Therapiesitzungen
Die regelmäßigen Sitzungen finden meist wöchentlich statt.
Kosten & Abrechnung
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Kosten einer Psychotherapie werden bei vorliegender Indikation von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Bitte bringen Sie zum ersten Termin Ihre Versicherungskarte mit. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.
Private Krankenversicherung/ Beihilfe
Private Kassen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten, abhängig von Tarif und Umfang der Leistungen.
Bitte klären Sie die Details möglichst vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung bzw. Beihilfe. Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).
Selbstzahler:innen
Eine Behandlung ist auch als Selbstzahler:in möglich. Die Kosten werden nach der GOP berechnet.
Dies kann sinnvoll sein, wenn z.B. eine Verbeamtung oder der Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung bevorsteht.