Psychotherapie -Ablauf und Umfang

Je nach Anliegen und Schwere der Symptome können im Rahmen einer tiefenpsychologisch fundierten Therapie folgende Kontingente bei den Krankenkassen beantragt werden: 

  • Akutbehandlung: bis zu 12 Sitzungen, um in einer akuten Krise rasch Entlastung zu erhalten.


  • Kurzzeittherapie: 12 bis 24 Sitzungen zur gezielten Bearbeitung klar umgrenzter Probleme. 


  • Langzeittherapie: 60 bis maximal 100 Sitzungen, wenn eine umfassendere Begleitung notwendig ist.


Erstgespräch

Wir besprechen Ihr Anliegen und klären gemeinsam, ob Psychotherapie für Sie sinnvoll ist und ich eine passende Unterstützung anbieten kann.

Probatorische Sitzungen

Die Probesitzungen dienen dazu, dass Sie mich und meine Arbeitsweise kennenlernen - und ich einschätzen kann, ob eine Therapie in diesem Rahmen für Sie sinnvoll ist.

Antrag

Wenn wir uns beide für eine Zusammenarbeit entscheiden, stellen wir gemeinsam den Antrag bei Ihrer Krankenkasse.

Therapiesitzungen

Die regelmäßigen Sitzungen finden meist wöchentlich statt.

Kosten & Abrechnung

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Kosten einer Psychotherapie werden bei vorliegender Indikation von Ihrer Krankenkasse übernommen. 

Bitte bringen Sie zum ersten Termin Ihre Versicherungskarte mit. Eine Überweisung ist nicht erforderlich. 

Private Krankenversicherung/ Beihilfe

Private Kassen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten, abhängig von Tarif und Umfang der Leistungen.  

Bitte klären Sie die Details möglichst vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung bzw. Beihilfe. Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). 

Selbstzahler:innen

Eine Behandlung ist auch als Selbstzahler:in möglich. Die Kosten werden nach der GOP berechnet.

Dies kann sinnvoll sein, wenn z.B. eine Verbeamtung oder der Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung bevorsteht.