Psychotherapie Ablauf
Je nach Problematik können im Rahmen einer tiefenpsychologisch fundierten Therapie folgende Kontingente beantragt werden:
- Akutbehandlung (bis 12 Stunden)
- Kurzzeittherapie (12 bis 24 Sitzungen)
- Langzeittherapie (60 bis max. 100 Sitzungen)
Das Erstgespräch
Nach Ihrer Kontaktaufnahme vereinbare ich mit Ihnen einen Termin für ein Erstgespräch. Dieses findet im Rahmen der sogenannten "Psychotherapeutischen Sprechstunde" statt, die in der Regel zeitnah vergeben werden kann. Im Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen (wie z.B. Ihre Beschwerden, Ihre aktuelle Lebenssituation, Wünsche und Ziele) zu schildern und organisatorische Fragen zu klären.
Das Erstgespräch dient mir dazu, eine erste Einschätzung hinsichtlich Ihrer Beschwerden vorzunehmen und abzuklären, ob ich Ihnen weiterhelfen kann oder Sie ggf. an andere Ansprechpartner verweisen muss. Zudem bietet das Erstgespräch uns beiden die Möglichkeit zu überprüfen, ob „die Chemie“ zwischen uns stimmt und ob Sie den Eindruck haben, offen über alles sprechen zu können.
Zur diagnostischen Abklärung sind bis zu 3 Sprechstundentermine möglich.
Probatorische Sitzungen
Im Anschluss an die Sprechstundentermine folgen bis zu 4 probatorische Sitzungen.
Diese dienen zunächst der weiteren diagnostischen Abklärung (Anamnese und Einordnung Ihrer Beschwerden). Wie die Sprechstundentermine bieten auch die probatorischen Stunden die Möglichkeit in Ruhe zu prüfen, ob Sie sich mit mir als Behandlerin und meinem Therapieansatz wohl fühlen.
Für das Gelingen einer Psychotherapie ist es von zentraler Bedeutung, dass Sie das Gefühl haben, sich anvertrauen zu können und dass eine offene und vertrauensvolle Atmosphäre besteht, die uns eine gute Zusammenarbeit möglich macht.
Therapiesitzungen
Sie, aber auch ich, entscheiden spätestens zum Ende der Probatorischen Sitzungen, ob wir den Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse stellen möchten.
Um eine organische Ursache der Symptomatik ausschließen zu können, erfolgt vor Beantragung der Behandlung auch eine somatische Abklärung durch den behandelnden Arzt/die behandelnde Ärztin, z.B. Ihre/n Hausarzt/-ärztin.
Nach der Bewilligung Ihres Therapieantrags vereinbaren wir regelmäßige (i.d.R. wöchentliche), verbindliche Termine, die jeweils 50 Minuten dauern. Bitte planen Sie einen Zeitraum von einigen Monaten bis zu zwei Jahren ein. Psychotherapie erfordert Zeit, damit sie nachhaltig wirken kann.
Kosten einer Psychotherapie in meiner Praxis
Gesetzliche Krankenversicherung
Bei vorhandener Indikation werden die Kosten einer Psychotherapie von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Bitte bringen Sie zum ersten Termin Ihre Krankenversichertenkarte mit. Die Krankenversichertenkarte wird beim Erstgespräch und während einer laufenden Therapie jeweils zu Beginn des neuen Quartals eingelesen. Eine Überweisung durch einen Arzt/eine Ärztin ist nicht notwendig.
Private Krankenversicherung/ Beihilfe
Private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten der Behandlung. Je nach Versicherung und persönlichem Tarif kann der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen jedoch unterschiedlich sein.
Bitte klären Sie am besten schon vor dem ersten Termin mit Ihrer Versicherung und der Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bei einem psychologischen Psychotherapeut:in übernommen werden. Erbitten Sie ggf. auch die erforderlichen Antragsformulare. Sie erhalten dann am Monatsende wie gewohnt eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung bzw. bei der Beihilfe einreichen und sich erstatten lassen können. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).
Selbstzahler:innen
Sie können sich auch als Selbstzahler:in in meiner Praxis behandeln und sich die Kosten der therapeutischen Sitzungen privat, außerhalb des Versicherungssystems, in Rechnung stellen lassen.
Unter Umständen kann dies sinnvoll sein, wenn in absehbarer Zeit eine Verbeamtung oder der Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung angestrebt wird. Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).